Beschluss: Internetzugang ist kein Menschenrecht

Originalversion

1 Der Schutz der Menschenrechte ist ein grundlegendes Ziel des
2 Grundgesetzes. Ein freier Internet-Zugang zählt nicht zu
3 diesen unveräußerlichen Rechten.
4
5 Ceterum censeo TSG esse delendam.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Der Schutz der Menschenrechte ist ein grundlegendes Ziel des
2 Grundgesetzes. Ein freier Internet-Zugang zählt nicht zu
3 diesen unveräußerlichen Rechten.
4
5 Ceterum censeo TSG esse delendam.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.